Zum Themenbezug und zur Rahmenwidmung »Erinnerung und Gedächtnis«
Der W.-G.-Sebald-Literaturpreis »Erinnerung und Gedächtnis« ist durch seine Bezeichnung dem Rahmen der Auseinandersetzung mit Fragen und Motiven gewidmet, die für das Werk von W. G. Sebald wesentlich sind. Ziel ist es, dass sich Schriftstellerinnen und Schriftsteller in ihrer Arbeit mit für W. G. Sebald wesentlichen Fragen und Motiven auseinandersetzen. In welcher Weise dies formal und inhaltlich geschieht, steht den Bewerberinnen und Bewerbern frei. Anders als bei der Ausschreibung des Jahres 2022 gibt es diesmal keinen näher umgrenzten Themenbezug. Es wird auch nicht vorausgesetzt, dass in einem Wettbewerbsbeitrag z.B. die Region des Allgäus oder die Person W. G. Sebalds thematisiert werden.
Zum Umfang des eingereichten Textes
Der Umfang des eingereichten Prosatextes soll 30.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten. Er soll überwiegend in deutscher Sprache abgefasst sein. Darüber hinaus bestehen keine formalen Vorgaben.
Zur Nicht-Veröffentlichung des eingereichten Textes
Der Wettbewerbsbeitrag soll bis zum Ablauf der Einreichungsfrist für den W.-G.-Sebald-Literaturpreis am 30. April 2024 nicht in schriftlicher Form veröffentlicht sein (sei es gedruckt oder online). Eine teilweise Veröffentlichung ist unproblematisch, solange der Text im Wesentlichen unpubliziert ist. Ebenfalls unproblematisch ist eine Veröffentlichung in mündlicher Form, z.B. durch einen Vortrag oder eine Lesung. Darüber hinaus sind Bewerberinnen und Bewerber weder vor noch nach Ablauf der Einreichungsfrist in der Verfügung über ihren Text beschränkt, insbesondere kann er natürlich auch für andere Preisausschreiben eingereicht werden.
Zu Urheber- und Nutzungsrechten
Durch die Bewerbung überträgt die sich bewerbende Person der W.-G.-Sebald-Gesellschaft und der Jury für den W.-G.-Sebald-Literaturpreis das Recht, den Beitragstext für die Zwecke der Preisvergabe zu nutzen. Eine Veröffentlichung wird in diesem Zusammenhang nicht stattfinden. Es ist allerdings erwünscht, dass der Preisträger bzw. die Preisträgerin einer Veröffentlichung seines bzw. ihres Beitragstextes nach näherer Abstimmung zustimmt. Im Übrigen werden alle eingereichten Unterlagen im Anschluss an die Preisverleihung gelöscht.
Zur Teilnahmebedingung einer bereits vorliegenden oder zugesagten literarischen Publikation
Bewerberinnen und Bewerber für den W.-G.-Sebald-Literaturpreis sollen eine bereits vorliegende literarische Publikation oder eine für die Zukunft zugesagte literarische Publikation nachweisen können. Dabei kann es sich um den eingereichten Beitrag handeln oder um einen anderen Text, z.B. um ein Buch, einen Essay oder einen Text einer anderen literarischen Gattung, wobei insbesondere auch Online-Veröffentlichungen infrage kommen.
Zur Form der Einreichung
Die Einreichung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt ausschließlich per E-Mail (literaturpreis@sebald-gesellschaft.de). Einreichungen auf dem Postweg werden nicht entgegengenommen.
Der E-Mail sollen jeweils als separate PDF-Dateien beifügt werden:
- der Wettbewerbsbeitrag – dabei darf der Name der sich bewerbenden Person nicht aus der eingereichten Datei hervorgehen, denn diese Datei wird der Jury für ihre anonymisierte Entscheidungsfindung vorgelegt werden;
- Angaben zur Person (Adresse, Lebenslauf, Schriftenverzeichnis) – diese Datei soll insbesondere persönliche Kontaktdaten der sich bewerbenden Person enthalten und im Sinne der oben genannten Teilnahmebedingungen eine andere literarische Veröffentlichung benennen oder die Veröffentlichungszusage nachweisen; sie wird der Jury vor ihrer Entscheidung nicht vorgelegt werden.
Eine Übermittlung weiterer Unterlagen (z.B. Exposés, Rezensionen) ist nicht erforderlich. Einsendeschluss ist Dienstag, der 30. April 2024.
Zum Ablauf der Entscheidungsfindung
Die Mitglieder der Jury werden ihre Entscheidung nach Ablauf der Einreichungsfrist auf Grundlage der ihnen anonym vorgelegten Wettbewerbsbeiträge treffen. Der genaue Modus wird in Abhängigkeit von der Anzahl der eingereichten Beiträge festgelegt werden. Beabsichtigt ist neben der Bestimmung eines Preisträgers oder einer Preisträgerin auch die Festlegung einer Shortlist.
Zur Preisverleihung
Die Entscheidung über die Preisvergabe soll im Sommer 2024 erfolgen und öffentlich bekanntgemacht werden. Zeitpunkt und Ort der feierlichen Preisverleihung sind noch nicht genau bestimmt; sie findet voraussichtlich im Jahr 2025 in Sonthofen statt. Das Preisgeld wird jedenfalls noch im Jahr 2024 an den Preisträger oder die Preisträgerin ausgezahlt.
Stand: 9. November 2023